Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Ambulante Psychotherapie ist im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Diese übernehmen i.d.Regel bei entsprechender Indikation (Behandlungsbedürftigkeit) die Kosten für Ihre Therapie.
Auf die ersten fünf sogenannten „probatorischen“ Sitzungen hat jeder Versicherte Anspruch. Erst danach wird ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt. Bei einer Kurzzeittherapie umfasst diese zunächst 25, bei einer Langzeittherapie 45 Sitzungen (Verlängerungen sind mit Begründung möglich).
Zusätzlich benötigt die Krankenkasse einen ärztlichen Konsiliarbericht, den Sie vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie von Ihrem Haus- oder Kinderarzt ausfüllen lassen. Dieser ist notwendig, um das Vorliegen einer körperlichen Erkrankung abzuklären, da dies unter Umständen im Therapieplan mit berücksichtigt werden muss.
Private Krankenkassen und Beihilfe
Die Privatkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie je nach individuellen Versicherungsbedingungen. Sie müssen vorher mit Ihrer Krankenkasse abklären, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist und was beim Antragsprozess zu beachten ist. I.d. Regel haben Sie jedoch auch als Privatversicherter Anspruch auf Kostenerstattung einer ambulanten Psychotherapie.
Als Beihilfeberechtigter haben Sie ebenso wie bei den gesetzlichen
Krankenkassen
Anspruch auf fünf probatorische Sitzungen, die
in jedem Fall beihilfefähig sind.
Nach Antragstellung und
Genehmigung werden die Therapiekosten
gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und
Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt,
die sie bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können.
Selbstzahler
Grundsätzlich besteht für Sie auch die Möglichkeit,
Ihre Therapiestunden selber zu bezahlen.
Die Kosten richten sich hierbei nach der
Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten GOP). |