Ich bin für Sie und Ihr Kind da, wenn Sie klären möchten, ob die Verhaltensauffälligkeiten Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes seelische Ursachen haben und behandlungsbedürftig sind. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch.
Wie bin ich zu erreichen?
Psychotherapeuten sind aufgrund ihrer therapeutischen Arbeit nur zu bestimmten Zeiten direkt zu erreichen. Bitte hinterlassen Sie mir deshalb eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, ich rufe dann zeitnah zurück. Oder melden Sie sich zu meinen Telefonsprechzeiten.
Nach dem ersten Telefonat?
Nachdem wir telefonisch einen Vorstellungstermin vereinbart haben, sende ich Ihnen den Elternfragebogen oder Fragebogen für Jugendliche/junge Erwachsene zu. Sie füllen ihn aus und schicken ihn per Post noch vor dem ersten Termin an meine Praxis zurück.
Die darin abgefragten Informationen sind wichtig für eine optimale Vorbereitung auf Ihren ersten Termin bei mir. Selbstverständlich gilt auch hier schon die ärztliche Schweigepflicht, d.h. ich behandle alle Informationen im Sinne dieser Schweigepflicht vertraulich. |
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Das Erstgespräch
Zum Erstgespräch sollten beide Elternteile das Kind begleiten. Bitte richten Sie sich auf eine Termindauer von 50-60 Min. ein.
Bitte beachten Sie:
ich vergebe für jeden Patienten feste, individuelle Termine. So haben Sie keine Wartezeit. Bitte unterstützen Sie unsere gemeinsame Arbeit, indem Sie rechtzeitig, d.h. mind. 48 Std. vorher anrufen, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. (s. Praxisregeln)
Als Familie (oder als Jugendlicher) können Sie sich bewusst FÜR oder GEGEN eine Therapie entscheiden. Für einen positiven Therapieverlauf sind nach meinen Erfahrungen und Vorstellungen eine hohe Motivation sowohl auf Seiten der Eltern, als auch auf Seiten des Kindes/Jugendlichen, sowie der Wunsch und die Bereitschaft, das eigene Verhalten zu ändern, entscheidend für einen gelingenden Therapieverlauf.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit:
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Versichertenkarte des Patienten |
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Mutterpass |
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Das gelbe Untersuchungsheft |
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Alle verfügbaren Schulzeugnisse |
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Kopien evtl. Vorbefunde oder Voruntersuchungen (Kinder- und Jugendpsychiater, Schulpsychologe etc.) |
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Wenn Sie nicht die sorgeberechtigte Person sind oder bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht bitte unbedingt die Bescheinigung ALLER Sorgeberechtigten mitbringen! |
Wie geht’s weiter?
Bei dem Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über die bestehenden Schwierigkeiten. Sie können dabei Ihr Anliegen beschreiben.
Die fünf folgenden probatorischen Stunden einer psychotherapeutischen Behandlung dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und dem ausführlichen Besprechen der individuellen Probleme, aber auch der organisatorischen Dinge. Außerdem wird geklärt, ob es sich um eine Auffälligkeit im Sinne einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung handelt und ob ein psychotherapeutisches Vorgehen sinnvoll ist. Daneben werden die Ziele einer möglichen Behandlung erarbeitet. Diese dienen als gemeinsame Grundlage, sozusagen als „Fahrplan“ für die geplante Psychotherapie.
Inhalt dieser sogenannten diagnostischen oder probatorischen Phase können neben den Gesprächen mit dem Patienten und seinen Bezugspersonen auch Gespräche mit dem Kindergarten / der Schule oder die Durchführung diagnostischer Testverfahren und die Einbeziehung schriftlicher Unterlagen (medizinische oder therapeutische Befunde, Zeugnisse etc.) sein.
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
Nach der Entscheidung für eine ambulante Psychotherapie beginnt diese nach der Kostenzusage der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse in meiner Praxis. In den Therapiestunden wird sich dann in kleinen Schritten den angestrebten Zielen genähert.
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. u.a. § 204 StGB). Niemand erhält Auskünfte über den oder die Patienten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/ Bezugspersonen bzw. der Jugendliche entbinden mich von der gesetzlichen Schweigepflicht. Wenn es für die Arbeit wichtig werden sollte, sich mit Kindergarten, Schule, Ärzten, Ergotherapeuten oder anderen auszutauschen, ist hierfür eine (schriftliche) Schweigepflichtsentbindung ALLER Sorgeberechtigten nötig.
Gleichzeitig halte ich auch eine gewisse "Verschwiegenheit" vor den Eltern für wichtig. Wenn Ihr Kind mir Inhalte anvertraut, ist es für die therapeutische Beziehung sehr wichtig, dass ich Ihnen diese nicht über den Kopf Ihres Kindes hinweg weiter erzähle. Es versteht sich aber von selbst, dass diese Haltung aufgehoben ist, sobald es sich um gefährdende Sachverhalte handeln sollte. (Jugendliche s. extra Punkt)
Behandlungsrelevante Aspekte der Therapie können anonymisiert mit einem Supervisor besprochen werden. Dieser ist jedoch ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden.
Qualitätssicherung
Die Arbeit meiner Praxis unterliegt den Prozessen von Qualitätssicherung anhand von:
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Klaren Abläufen (Transparenz) |
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Qualifizierung |
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Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität
(Kontrolle) |
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Kollegiale Vernetzung (Intervision) |
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Kollegiale Qualitätskontrolle
(Supervision) |
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Sicherstellung von
wissenschaftlichen
Standards (Fortbildung) |
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Institutionelle, fachliche Anbindung
(Fachverbände) |
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Ethische Richtlinien der Berufsgruppe
(Standards) |
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